AE-Handlungsempfehlung Teaser

2. Januar 2022 | Handlungsempfehlung Antibiotikaprophylaxe bei zahnmedizinischen Eingriffen – ein Update –

Januar 2022 | von Karl-Dieter Heller, Carsten Perka und Nora Renz

Am 13.06.2016 wurde durch die AE eine Handlungsempfehlung zur Antibiotikaprophylaxe bei zahnmedizinischen Eingriffen abgegeben. Hier wurde von den Autoren trotz fehlender Evidenzlage bei Prothesen mit kurzer Standzeit (unter 2 Jahren) und invasiven („blutigen“) zahnmedizinischen Eingriffen eine einmalige Gabe von Amoxicillin p.o. empfohlen. Im Januar 2022 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse in der aktualisierten Empfehlung der Einsatz der Prophylaxe auf die gesamte Standzeit der Prothese ausgeweitet.

Die Substanzwahl richtet sich nach der gut etablierten und breit akzeptierten Endokarditisprophylaxe, wofür Amoxicilin auch zugelassen ist. Im Gegensatz dazu hat kein Antibiotikum die Zulassung für die Behandlung oder Prophylaxe von Gelenkprotheseninfektionen. Somit handelt es sich hierbei um einen „Off-Label-Use“ (Anwendung ohne Zulassung) und der verschreibende Arzt hat die alleinige Verantwortung für dessen Verabreichung und haftet im Falle einer Gefährdung des Patienten.