Pfadnavigation
2. April 2020 | Handlungsempfehlung Handlungsempfehlung für die radiologische Verlaufskontrolle von primären Hüft- und Knieendoprothesen
April 2020 | von Philipp von Roth, Jörg Lützner, Klaus-Peter Günther, Rudolf Ascherl, Karl-Dieter Heller, Stephan Kirschner, Carsten Perka
Vorwort
Eine verbindliche Handlungsempfehlung für den Zeitpunkt und die Einstellungstechnik postoperativer Röntgenkontrollen nach primären Hüft- und Knietotalendoprothesen gibt es nicht. Jede Röntgenaufnahme muss nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eine rechtfertigende Indikation haben und durch einen entsprechend ausgebildeten Arzt indiziert werden.
Da einzelne Versagensmechanismen jedoch ohne klinische Symptome konventionell-radiologisch bereits diagnostizierbar sind, können radiologische Verlaufskontrollen nach primären Hüft- und Knieendoprothesen auch bei asymptomatischen Patient(inn)en eine rechtfertigende Indikation haben. Vor diesem Hintergrund hat die AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik auf Basis der aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Literatur eine Handlungsempfehlung erarbeitet und stellt diese ihren Mitgliedern nun zur Verfügung.