AE-Handlungsempfehlung Teaser
Bei der nachfolgenden AE-Handlungsempfehlung handelt es sich um eine allgemeine und unverbindliche Empfehlung, die nach bestem Wissen und Gewissen basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft erteilt wird. Eine patientenindividuelle Behandlung/Beratung wird dadurch nicht ersetzt. AE-Handlungsempfehlungen sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Vielmehr ist der ärztliche Sorgfaltsmaßstab im Einzelfall individuell zu bestimmen.

2. April 2020 | Handlungsempfehlung Handlungsempfehlung für die Ergebnismessung in der Hüft- und Knieendoprothetik

April 2020 | von Jörg Lützner, Andreas Niemeier, Tilmann Calliess, Philipp von Roth

Hintergrund

Hüft- und Knieendoprothesen zählen mit mehr als 445.000 Eingriffen im Jahr 2017 zu den häufigsten operativen Eingriffen in Deutschland [1] und haben somit eine hohe sozioökonomische Bedeutung. Über das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) werden verschiedene Qualitätsindikatoren (u.a. Komplikationen) verpflichtend während der unmittelbaren stationären Behandlung erfasst, aber nicht darüber hinaus.

Im Rahmen des EPRD (Endoprothesenregister Deutschland) werden (derzeit noch nicht verpflichtend) Implantationen und Revisionen von Hüft- und Knieendoprothesen unter Registrierung der Hersteller und Implantat-Spezifika erfasst. Damit können zukünftig Aussagen zu Standzeiten und Revisionsraten von Implantaten getroffen werden. Über die EndoCert Initiative werden in teilnehmenden zertifizierten Endoprothetikzentren (EPZ) Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beurteilt, wobei hier verpflichtend nur Daten über den stationären Aufenthalt und danach bekannt gewordene Komplikationen zu erheben sind.